Ardovero AG
Grafenaustrasse 11
6300 Zug
Schweiz

Handelsregister: Kanton Zug

Rechtsform: Aktiengesellschaft

UID: CHE-166.674.879

E-Mail: info@le-gym.ch

Vertretungsberechtigte Personen

Gianni Cesidio Cancelli
Präsident des Verwaltungsrates

Claudio Edoardo Paul
Mitglied des Verwaltungsrates

Haftungsausschluss

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Urheberrechte

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Die Reproduktion, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Verwendung jeglicher Elemente bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

Datenschutzerklärung

Allgemeines

Gestützt auf Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung sowie auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Die Ardovero AG behandelt personenbezogene Daten vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Datensicherheit

In Zusammenarbeit mit den Hosting-Providern bemüht sich die Ardovero AG, die Datenbanken und Systeme so gut wie möglich vor fremdem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Verfälschung zu schützen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betreiber: Ardovero AG, Grafenaustrasse 11, 6300 Zug
UID: CHE-166.674.879
Geschäftsführer: Claudio Paul, Gianni Cancelli

Vertragspartner ist der jeweilige Betreiber des Clubs. Dieser ist im Impressum des betreffenden Clubs aufgeführt.

1. Geltung der AGB, Vertragspartner, Minderjährige

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der fit+ Glarus (nachfolgend fit+ genannt) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Fitnessstudios mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart wurde.

1.2. Der Begriff „Mitglied“ beschreibt jene Person (unabhängig von ihrem Geschlecht), die aufgrund eines mit fit+ gesonderten geschlossenen Vertrags (nachfolgend Mitgliedsvertrag) berechtigt ist, das Studio nach Massgabe des Mitgliedsvertrages zu nutzen, aber auch jene Person, die beabsichtigen einen Vertrag abzuschliessen und sich im Prozess des Vertragsabschlusses befindet.

1.3. Abweichende AGB des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4. Die Nutzung des Studios ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für nicht vollgeschäftsfähige Personen ist die Studionutzung nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten / des gesetzlichen Vertreters möglich.

2. Zustandekommen des Vertrags / Online-Vertragsabschluss / Vertragsabschluss bei minderjährigen Mitgliedern

2.1. Online-Vertragsabschluss

Bei einem Online-Vertrag wählt das Mitglied den gewünschten Tarif auf unserer Webseite aus und gibt die erforderlichen persönlichen Daten ein.
Durch das Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot
zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags ab. Vor Absenden des Angebots wird eine Kontrollübersicht angezeigt, sodass das Mitglied seine
Eingaben überprüfen und bei Bedarf korrigieren kann, indem es auf die Schaltfläche „zurück“ klickt.

Der Vertrag kommt zustande, wenn das Mitglied eine Bestätigungsmail von fit+ erhält, in der wir den Eingang des Angebots bestätigen.
Mit dieser E-Mail wird auch der Vertragstext sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übermittelt.

2.2. Hinweis zum Widerrufsrecht und Verzichtserklärung

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit der sofortigen Erbringung der Dienstleistung (Nutzung des Fitnessstudios) vor Ablauf der gesetzlichen
Widerrufsfrist von 14 Tagen einverstanden ist.

Der Kunde bestätigt, dass er darüber informiert wurde, dass er bei Vertragsschluss das Recht hat, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen zu widerrufen.

Mit der Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung erkennt der Kunde an, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet, sobald die Dienstleistung
vollständig erbracht wurde oder mit der Erbringung auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.

Der Kunde bestätigt, dass er über die Folgen seines Verzichts auf das Widerrufsrecht informiert wurde und diesen ausdrücklich erklärt.

2.3. Besonderheiten bei Verträgen mit minderjährigen Mitgliedern

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, sowie Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können einen
Online-Vertrag abschliessen. Dieser Vertrag ist jedoch vorläufig schwebend unwirksam, bis die Erziehungsberechtigten den Vertrag genehmigen.

Im Rahmen des Vertragsabschlusses wird das minderjährige Mitglied gebeten, die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten, insbesondere deren E-Mail-Adresse,
anzugeben. Daraufhin erhält der/die Erziehungsberechtigte eine Mitteilung, dass das minderjährige Mitglied einen Vertrag abschliessen möchte.
Die Erziehungsberechtigten werden ausserdem aufgefordert, die Genehmigung für den Vertrag zu erteilen.

Wenn die Genehmigung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung nicht erteilt wird, gilt sie als verweigert, und der Vertrag kommt nicht zustande.
Bis zur Genehmigung haben minderjährige Mitglieder keinen Zutritt zum Studio.

3. Member-App „fit+ Club“ für Zugang zum Studio und „Selfservice“

3.1. Um dem Mitglied den Zugang zum Studio zu gewähren, setzt fit+ die Applikation „fit+ Club“ ein. Diese muss das Mitglied im jeweiligen App-Store (Google Play Store für Android-Geräte oder Apple App Store für iOS-Geräte) auf sein Mobiltelefon herunterladen. Nach Bestätigung des Vertragsabschlusses durch fit+ erhält das Mitglied eine E-Mail mit der Registrierungsbestätigung für das Mitgliederkonto, die ein vorläufiges Passwort enthält. Dieses Passwort dient zur erstmaligen Anmeldung in der fit+ App und einer Verbindung des Mitgliedskontos mit der fit+ App. Durch diese Verbindung der App mit einem Mitgliedskonto wird die App zum Zutrittsmedium zum Studio. Es wird empfohlen, das Passwort unmittelbar nach der ersten Anmeldung im Bereich „Profil bearbeiten“ unter „Kontoeinstellungen“ zu ändern. Nach erfolgreicher Anmeldung in der fit+ App kann das Mitglied das Studio betreten, indem es die App öffnet und den in der Mitte angezeigten QR-Code-Scanner verwendet. Durch Klicken auf das Symbol öffnet sich die Kamera des Geräts, mit der der am Eingang des Studios angebrachte QR-Code gescannt wird. Bei gültiger Zutrittsberechtigung öffnet sich die Eingangstür und das Mitglied erhält Zugang zum Studio.

3.2. In der fit+ App ist auch ein sogenannter Selfservice enthalten. Durch Anklicken des Reiters „Selfservice“ in der App gelangt das Mitglied auf den Selfservicebereich und kann hier seine Mitgliedschaft verwalten. Das Mitglied kann hier fit+ z.B. Adress- oder Kontoänderungen mitteilen oder auch seine Mitgliedschaft neben den in Ziffer 7.3 gegebenen Möglichkeiten kündigen.

4. Nutzung des Studios, personalloser Betrieb des Studios, Zutritt zum Studio, Hausordnung

4.1. Das Mitglied ist berechtigt, das Studio in dem Umfang zu nutzen, der im Mitgliedsvertrag vereinbart wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lediglich die Nutzung des Studios mit den dort vorhandenen Räumlichkeiten, Trainingsgeräten und sonstigem Inventar Gegenstand des Mitgliedsvertrages sind. Sofern das Studio weitere Produkte und Dienstleistungen anbietet, muss das Mitglied, sofern es diese in Anspruch nehmen möchte, einen gesonderten Vertrag mit fit+ schliessen.

4.2. Das Studio kann vom Mitglied während der Öffnungszeiten genutzt werden. Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Das Studio wird vollständig ohne dort anwesendes Personal betrieben (personalloser Studiobetrieb). Fit+ ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlicher Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Instandhaltungsarbeiten für maximal 10 Tage im Jahr zu schliessen. Fit+ wird mindestens 7 Tage im Voraus die Zeit und Dauer einer Sperrung im Studio sowie auf der jeweiligen Studio-Webseite bekannt geben. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.

4.3. Der Zutritt zum Studio in das Studio ist nur mit der fit+ App als Zutrittsmedium durch Scannen des QR-Codes am Eingang des Studios möglich.

4.4. Fit+ ist berechtigt, eine verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Mit der Hausordnung können insbesondere Regelungen über eine zulässige Nutzung der Geräte bzw. des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder getroffen werden.

5. Pflichten des Mitgliedes

5.1. Das mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungsrecht für das Studio und das Zutrittsmedium ist nicht auf Dritte übertragbar. Jedes Mitglied muss für den Einlass ins Studio die auf seinem Handy installierte und mit seinem Mitgliedskonto verknüpfte fit+ App als Zutrittsmedium benutzen.

5.2. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes diesen unverzüglich dem Studio zu melden.

5.3. Das Mitglied hat für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe des Zutrittsmediums an einen Dritten eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 250 an fit+ zu zahlen. Kann das Mitglied nachweisen, dass fit+ ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Schaden. fit+ ist berechtigt einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet.

5.4. Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.

5.5. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

6. Fälligkeit, Zahlungsmethoden, Zahlungsverzug

6.1. Fälligkeit von Beträgen / Mitgliedsbeiträgen

Wird ein einmaliger Betrag vereinbart, ist dieser am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Dies gilt insbesondere auch für Vorauszahlungen von 12- und 24-monatigen Mitgliedschaften.
Sofern monatliche Beiträge vereinbart sind, wird der Beitrag jeweils monatlich im Voraus für einen Beitragsmonat (Teilleistungszeitraum) an dem Tag fällig,
an dem der Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. bei einem Vertragsabschluss am 14.05. jeweils am 14. eines Kalendermonats), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der jeweils fällige Betrag wird am Tag der Fälligkeit spätestens an dem drauf folgenden Werktag vom angegebenen Konto bzw. der Kreditkarte abgebucht bzw. als Rechnung fällig.

6.2. Zahlungsmethoden

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und anderer fälliger Beträge erfolgt grundsätzlich per Rechnung oder Kreditkarte.
Grundsätzlich behält fit+ sich vor, für Angebote nur eine Zahlungsart bei Vertragsabschluss anzubieten.

6.3. Zahlung per Kreditkarte

Wählt das Mitglied die Bezahlart Kreditkarte, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd.,
1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden „Stripe“).
Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
Die Kreditkarte wird sofort mit dem fälligen Betrag belastet.
Das Mitglied verpflichtet sich im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung, den jeweils fälligen Beitrag zzgl. eventuell angefallener Kosten an fit+ zu zahlen.
Zu diesen Kosten gehören unter anderem Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.
Dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung / Widerruf nicht zu vertreten hat.

6.4. Sofern eine Lastschrift bzw. eine Kreditkartenbelastung nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist fit+ berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat / von der Möglichkeit der Kreditkartenbelastung zu machen.

6.5. Fit+ behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Betreibungs- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

6.6. Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von mindestens zwei Monatsbeiträgen beträgt in Verzug, ist fit+ berechtigt, den Vertrag ausserordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und einen weiteren Schadensersatz nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

Im Falle der ausserordentlichen Kündigung durch fit+ aufgrund von Zahlungsverzug werden sämtliche Beiträge, die bis zum regulären Laufzeitende des Vertrages angefallen wären,
sofort in voller Höhe fällig.

Zahlt das Mitglied die geschuldeten Beiträge nicht fristgerecht, wird es gemahnt. Die erste Mahnung / Zahlungserinnerung ist kostenlos.
Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von CHF 5 erhoben, für die dritte Mahnung eine Gebühr von CHF 15.
Erfolgt trotz Mahnungen kein Zahlungseingang und wird der Vorgang an einen Inkassodienstleister übergeben, fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren gemäss den Konditionen des beauftragten Dienstleisters an.
Diese können unter www.fairpay.ch eingesehen werden.
Nach der ersten Mahnung ist fit+ berechtigt, den Zugang zum Studio bis zur Begleichung der offenen Beiträge inkl. aufgelaufener Mahngebühren zu sperren.

7. Vertragsdauer, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist, Kündigungserklärung

7.1. Das Mitglied kann beim Abschluss eines Vertrages zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ist abhängig von dem gewählten Tarif.

7.2. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit und im Falle einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Das Recht beider Vertragsparteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie kann per Brief, per E-Mail an info@fitplus-club.ch oder im Selfservicebereich der fit+ App erklärt werden. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Sicherheit im Studio, Videoüberwachung, Gesundheit

8.1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio aus Sicherheitsgründen und zur Kriminalitätsprävention, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, der Eingangsbereich und Teile der Trainingsfläche mit Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre ausdrücklich nicht mit Kameras überwacht. Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

8.2. Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.

8.3. Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.

9.2. Das Studio haftet nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmässig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.

9.3. Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.4. Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.

9.5. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch ausserhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.

9.6. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemässe Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemässen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäss dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilnehmen. Für eine aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten empfehlen wir die Nutzung der Europäischen Online-Streitbeilegungsplattform unter www.ec.europa.eu/consumers/odr.

10.2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Tessin stehen Ihnen unsere Dienstleistungen auch auf Italienisch zur Verfügung.

fit+ Glarus, Bucholzstr. 32, 8750 Glarus
Betreiber: Ardovero AG, Grafenaustrasse 11, 6300 Zug
Geschäftsführer: Claudio Paul, Gianni Cancelli
UID: CHE-166.674.879
Kontakt: glarus@fitplus-club.ch